Bessere Radwege für Tostedt

Unser Antrag im Bau- und Wegeausschuss

Radfahren in Tostedt attraktiver und sicher machen, damit mehr Menschen dieses Verkehrsmittel nutzen  – das ist schon lange ein Anliegen von unserem Ortsverband. Bereits 2017 wurde in der Gemeinde Tostedt ein Radverkehrskonzept beschlossen. Aufgrund der Klima- und Verkehrskrise halten wir es jedoch für notwendig, das beschlossene Konzept zu ergänzen und zu präzisieren.

Für Vorstandsmitglied Dr. Alexander Gröngröft, der als Fraktionsvorsitzender auch im Gemeinderat Tostedt sitzt, ist dieses Thema ein wichtiges Anliegen. Alexander war im letzten Jahr drei Monate mit dem Fahrrad in Europa unterwegs und findet, dass Tostedt sich von anderen Regionen und Ländern vieles abgucken kann:

„Konzepte, die sich anderswo bewährt haben, sollten wir auch bei uns umsetzen.“

Dr. Alexander Gröngröft

Die Tostedter Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat hierfür einen Antrag an die Gemeindeverwaltung gestellt. Über den Antrag „Verbesserung der Radfahrinfrastruktur – Grundsätze“ soll am Donnerstag, 03.09.2020, um 18:00 Uhr im Bau- und Wegeausschuss beraten werden.

Der Antrag „Verbesserung der Radfahrinfrastruktur“ enthält sechs Grundsätze:

  1. Alle Straßen im Gemeindegebiet außerhalb von Tempo-30-Zonen sollen mit beidseitigen Radwegen ausgestattet werden.
  2. Bei Neubau werden Radwege im Straßenniveau gegenüber den Radwegen auf dem Hochbord bevorzugt.
  3. Wege, die für das Radfahren dienen, erhalten einen grünen Belag.
  4. Wege, die für das Radfahren dienen, werden in regelmäßigen Abständen mit einem Rad-Piktogramm versehen, aus dem die Soll-Fahrtrichtung der Räder ersichtlich ist.
  5. Im Kreuzungsbereich mit untergeordneten Straßen werden auf dem Hochbord liegende Radwege zusammen mit den Fußwegen auf gleicher Höhe über den Einfahrtsbereich gezogen. Die seitliche Straßenzufahrt erhält damit eine Aufpflasterung.
  6. Radwege werden bei Grundstückszufahrten nicht abgesenkt.

Der komplette Antrag kann hier nachgelesen werden.

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Ein Kommentar

  1. Zu 1)
    Beispiel der Zinnhütte:
    Es handelt sich bei der Zinnhütte um ein Gewerbegebiet. Innerhalb der Gemeinde Tostedt ist es eine der wenigen legalen Möglichkeiten, LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,49 Tonnen zu parken und tagsüber stehen dort häufig auch Reisebusse.
    Wenn hier niveaugleiche Radwege errichtet werden sollten, würden diese legalen Parkmöglichkeiten entfallen. Wie an vielen anderen Orten auch, dürften diese Radfahrstreifen aber trotzdem zugeparkt werden. Da der ruhende Verkehr insbesondere in den Abend- und Nachtstunden sowie an den Wochenenden nicht überwacht wird gehe ich davon aus, dass auch hier Parkverstöße nicht verfolgt werden.
    Im Übrigen hilft gegen zugeparkte Radwege nur das Umsetzen der Fahrzeuge. Die Fragestellung, wie „im Zweifelsfalle“ bei solchen Verstößen gehandelt wird, dürfte sich somit eigentlich gar nicht stellen. „Unterm Strich“ wäre meiner Meinung nach ein Radweg auf dem Hochbord in der Zinnhütte praktikabler als ein –ohnehin zugeparkter- niveaugleicher Radweg.
    Was ich persönlich in der Zinnhütte aber begrüßen würde, wäre eine Art „Abbiegespur“ für Fahrradfahrer, die aus der Zinnhütte kommend rechts auf die Bahnhofstraße in Richtung Ortsmitte fahren wollen.
    Zum generellen Antrag auf den Bau von Radwegen an allen Straßen im Gemeindegebiet:
    Der Vorschlag ist gut, allerdings frage ich mich, wo z.B. der Platz an der Heidenauer Straße und der Buxtehuder Straße genommen werden soll?
    Zu 2) und 3):
    Erfahrungen in anderen Städten haben bestätigt, dass eine Fahrbahnmarkierung keine Infrastruktur darstellt und diese Markierungen oft genug ignoriert werden.
    Das Beispiel „Niederlande“ wird immer wieder genannt. Bis wir aber auf deren Niveau angekommen sind, wird es noch lange dauern.
    Zu 4):
    Die Idee ist gut, allerdings rechne ich damit, dass sich auch weiterhin nur wenige Radfahrer daran halten zumal der Kontrolldruck nahezu bzw. gleich Null ist.
    In der Bahnhofstraße gibt es auch das Problem, dass z.B.an den Einmündungen der Karlstraße und des Buchenwegs am „Vorfahrt achten“ Schild ein Zusatzschild „Fahrradfahrer von links“ vorhanden ist, aber trotzdem mit Radfahrern von beiden Seiten zu rechnen ist.
    Allgemein finde ich, dass z.B. die im Radverkehrskonzept der Gemeinde 2015 erwähnten Mängel oder Gefahren (wie z.B. der auf Seite 97 genannte ständig zugeparkte Radweg zwischen der Sparkassen-SB-Filiale in der Bahnhofstraße 35 und dem Kreisel in Richtung Ortsmitte) endlich entschärft werden (Einbau von Pollern), bevor neue –wenn auch berechtigte Forderungen/Vorschläge eingebracht werden.