Artenreiche Wegränder schonen

(C) Maria Nyhuis
(C) Maria Nyhuis

Auf Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen Wegränder nur von der Gemeinde Tostedt gepflegt werden

Auch im Sommer 2019 bot sich vielerorts ein gewohntes Bild in der Samtgemeinde: Öffentliche Wegränder, die bis dicht auf die Grasnarbe niedergemäht waren, häufig bevor die dort wachsenden Pflanzen ihre Blüte- bzw. Samenreife erreichen konnten.

Teilweise über die volle Breite wurden hier Flächen durch unbefugte Personen „gepflegt“. Diese Bereiche hatten dadurch noch zusätzlich unter der extremen Hitze zu leiden und standen in Folge dessen nicht mehr als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zur Verfügung. Als solcher sind sie aber in einer intensiv genutzten Landschaft immer nötiger.

Diese gängige Praxis wird schon seit Jahren vom Arbeitskreis Naturschutz in der Samtgemeinde Tostedt e.V. (AKN) bemängelt, der auch in seinem letzten Mitteilungsblatt (2/2019) auf diesen Missstand aufmerksam macht. 

Bereits im Februar 2018 ging ein gemeinsamer Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Gemeinde Tostedt, in dem auch ausführlich auf die zugrunde liegende Rechtslage eingegangen wurde.

Denn die unsachgemäße Mahd auf den öffentlichen Flächen stellt eine Verletzung gleich mehrerer Bundes- und Kommunalgesetze dar.

In Folge dieses Antrages wurde dann im März 2019 folgender Beschluss gefasst:

  • Ränder von öffentlichen Wegen außerhalb bebauter Ortsteile dienen dem Schutz der Natur und werden ausschließlich vom Bauhof der Gemeinde oder von anderen, schriftlich von der Gemeinde beauftragten Unternehmen unterhalten.
  • Die Entfernung von Bewuchs erfolgt nicht vor Ende der Brut-und Setzzeit am 15.Juli und möglichst vor dem 15.September. Die aus Gründen der Verkehrssichherheit erforderliche Pflege wird unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen der Naturschutzbelange durchgeführt, im Zweifelsfall hat die Verkehrssicherheit Vorrang.
  • Die Art und Intensität der Pflege richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen. Eine Abstimmung mit dem AKN erfolgt, sofern dies im Einzelfall erforderlich ist.  

Nach zwei Jahren ist ein Sachstandsbericht vom Baufhof  vorzulegen.

Die vollständige Vorlage zu dem Beschluss findest Du auf der Homepage der Samtgemeinde Tostedt. Offensichtlich besteht bei der Umsetzung des Beschlusses noch Verbesserungsbedarf und es ist zu wünschen, dass die Bilanz bis zum fälligen Sachstandsbericht im Jahr 2021 positiver ausfällt als bisher. 

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