Am 11. September 2016 ist es wieder soweit – in Niedersachsen sind wieder Kommunalwahlen. Dann sind die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens aufgerufen, die Ratsfrauen und Ratsherren in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden sowie die Kreistagsabgeordneten und die Regionsabgeordneten für die rund 2.200 kommunalen Vertretungen für die nächsten fünf Jahre zu wählen. Aktiv wahlberechtigt sind all diejenigen EU-Bürger/innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet haben. Passiv wahlberechtigt (d.h. wählbar) ist jede/r Wahlberechtigte/r, der oder die das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens 6 Monaten ihren/seinen Wohnsitz im Wahlgebiet hat und die/der seit mindestens einem Jahr Bürger/in eines EU-Staates ist.
In der Samtgemeinde Tostedt werden folgende Gremien neu gewählt:
Samtgemeinderat
Für die Wahl des Samtgemeinderates gibt es zwei Wahlbereiche. Wahlbereich I umfasst die Kerngemeinde Tostedt, Wahlbereich II umfasst die umliegenden Gliedgemeinden (Dohren, Handeloh, Heidenau, Kakenstorf, Königsmoor, Otter, Welle, Wistedt). Jede in der Samtgemeinde wahlberechtigte Person kann sich in einem der beiden Wahlbereiche zu Wahl aufstellen lassen, unabhängig davon, ob sie in dem betreffenden Wahlbereich ihren Wohnsitz hat oder nicht.
Gemeinderäte
Dohren, Handeloh, Heidenau, Kakenstorf, Königsmoor, Otter, Tostedt, Welle, Wistedt. Jede wahlberechtigte Person kann sich nur für den Gemeinderat derjenigen Gliedgemeinde zu Wahl stellen, in der der sie ihren Wohnsitz hat.
Die Kandidaten, die wir als Ortsverband der Grünen für diese Wahlen aufstellen wollen bestimmen wir auf unserer Ortsverbandsversammlung am 13. Juni 2016 (Aufstellungsversammlung).
Kreistag
Zudem wird auch der Kreistag neu gewählt – die Kandidaten für den Kreistag werden nicht von den Ortsverbänden der jeweiligen Parteien bestimmt, sondern auf einer Versammlung des jeweiligen Kreisverbandes.